Im Einsatzfall

Je nach Größe, Art und Dauer einer Schadenslage können bei Behörden und Hilfsorganisationen personelle oder materielle Engpässe entstehen - insbesondere dann, wenn die öffentliche Kommunikationsinfrastruktur unter den Auswirkungen einer Katastrophe leidet.

Das öffentliche Breitbandnetz für Telefon und Internet, die Mobilfunknetze und auch die behördlichen Funksysteme können durch (Teil-)Ausfälle betroffen sein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Kommunikation der Behörden und Hilfsorganisationen im Einsatzfall mit Material und Personal zu unterstützen bzw. durch spezielle Funkausrüstung sinnvoll zu ergänzen.

Hierzu arbeiten wir ausschliesslich mit eigenen Geräten und nur auf den Frequenzen des Amateurfunkdienstes. Das Equipment wird nur von speziell ausgebildeten und lizenzierten Funkamateuren bedient.

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Einsatzszenarien

Mögliche Einsatzszenarien für Notfunk Deutschland bestehen im Aufbau von zusätzlichen Funkstrecken zur Entlastung des BOS-Funks (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Hierzu zählen in erster Linie Meldeköpfe bzw. Kontaktstellen, die durch Behörden und Hilfsorganisationen nur mit zusätzlichem Aufwand hergestellt werden können.

Beispielsweise könnten Notfunkeinheiten an Verpflegungs- und Versorgungsstellen, in Fahrzeugen privater Bauunternehmen, bei Bundeswehreinheiten oder zur Pegelüberwachung eingesetzt werden, die mit unserer eigenen Einsatzleitung in Kontakt stehen. Auch die Entgegennahme von Notrufen aus Bevölkerung oder die Bildübertragung von Schadenslagen durch Notfunkeinheiten sind denkbar.

Während des Einsatzes erhalten wir unsere Einsatzbefehle und Anweisungen von der zuständigen behördlichen Einsatzleitung bzw. vom Führungsstab entsprechend DV 100. Wir arbeiten eng mit den Angehörigen des Stabs (S6) und Fachberatern zusammen, um eine reibungslose Unterstützung zu gewährleisten und Informationen ohne Verzögerung weiter zu leiten.

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Ausbildung

Ein ganz wesentlicher Kern unseres Konzepts ist die Ausbildung zum Notfunker. Obwohl viele unserer Vereinsmitglieder Angehörige von Hilfsorganisationen sind oder waren, muss jedes Mitglied eine modulartige Grundausbildung durchlaufen, um bei Einsätzen als Notfunker eingesetzt zu werden.

Hierbei bilden die Sofortmaßnahmen am Unfallort, diverse Themen des Selbstschutzes und die Organisation des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland die Ausbildungsinhalte. Ausserdem werden die speziellen Notfunkverfahren in praktischen Übungen trainiert.

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Kooperationen mit Behörden und Hilfsorganisationen

Ein weiterer, sehr wichtiger Bestandteil unseres Konzepts ist die Kooperation mit den Behörden und Organisationen, die in den Katastrophenschutz eingebunden sind. Wir wollen schon im Vorfeld eines möglichen Einsatzes ein möglichst genaues Bild davon haben, was von uns erwartet wird. Umgekehrt können wir so am besten über unsere technischen und organisatorischen Möglichkeiten informieren.

In einem weiteren Schritt soll bei Übungsveranstaltungen die praktische Integration von Amateurfunk in den Katastrophenschutz erprobt und ständig verbessert werden.

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Selbstschutz

Der Schutz der Notfunker vor Gefahren an der Einsatzstelle ist für die erfolgreiche Einsatzdurchführung äußerst wichtig. Dieses Thema nimmt einen wesentlichen Teil unserer Ausbildung ein. Zum Selbstschutz gehört auch die Einsatzbekleidung, die alle Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt.

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Regionale Notfunkgruppen

Wir sind eine bundesweit aktive Organisation mit einer regionalen Struktur, um nach Anforderung durch die Einsatzleitung das Einsatzgeschehen möglichst zeitnah unterstützen zu können. Bei Bedarf können auch Notfunker aus anderen Regionen Deutschlands alarmiert werden.

Derzeit existieren zwei Notfunkgruppen, deren Aktionsradius weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Südhessen, Rheinland-Pfalz und den Norden Baden-Württembergs abdeckt.

Geplant sind weitere Notfunkgruppen in den übrigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu werden wir weitere Anstrengungen unternehmen, um am Notfunk interessierte Menschen für unsere Organisation zu gewinnen. Der Erwerb der Amateurfunklizenz soll kein Hindernis darstellen, da wir hierbei gerne unterstützen.

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Alarmierung

Für die Anforderung von Personal und Gerät im Einsatzfall steht grundsätzlich der Vorstandsvorsitzende oder einer seiner Vertreter zur Verfügung. Er ist in der Lage, die Notfunker in Bereitschaft zu versetzen bzw. zu alarmieren. Hierzu soll ein Funkrufsystem im Notfunk etabliert werden, das Amateurfunkfrequenzen nutzt.

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Amateurfunk

Der Amateurfunk ist ein nichtkommerzieller Funkdienst. Er ist gleichberechtigt mit anderen Funkdiensten wie z.B. dem Seefunk- oder Flugfunkdienst. Dem Funkamateur steht eine Vielzahl von Frequenzbändern im Mittel- bzw. Kurzwellenbereich zwischen 0,1 und 50MHz und im VHF-/UHF-Bereich (144MHz, 433MHz, 1230MHz und weitere) zur Verfügung.

Der Zweck des Amateurfunks umfasst technische und wissenschaftliche Experimente, die Völkerverständigung und nicht zuletzt auch die Unterstützung von Hilfsaktionen in Notfällen.

Die Voraussetzung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist das Bestehen einer Prüfung über Technik, Betriebstechnik und rechtliche Grundlagen und die Zuteilung eines Rufzeichens. Alle gesetzlichen Regelungen sind international durch die ITU festgelegt und werden in der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesnetzagentur vollzogen.

Im Amateurfunk finden viele verschiedene Betriebsarten Anwendung, wie z.B. Sprechfunk, Telegrafie, Digitale Datenübertragung und auch die Bildübertragung. Als Infrastruktur stehen dem Funkamateur Relaisfunkstellen, Amateurfunksatelliten und Mailboxsysteme zur Verfügung. Der Amateurfunkbetrieb hat verschiedene Ausprägungen wie z.B. Wettbewerbe, Experimente, Gesprächsrunden, Expeditionen bzw. stromnetzunabhängiger Betrieb und das Arbeiten mit sehr geringer Leistung (QRP).

Die Funkamateure sind in diversen Vereinen und Verbänden organisiert: in Deutschland z.B. im DARC, VFDB, international im Dachverband IARU.

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Notfunk

Die Unterstützung von Hilfaktionen in Notfällen ist einer der gesetzlich festgelegten Zwecke des Amateurfunkdienstes. Der Amateurfunkbetrieb, der diesem Ziel durch technische und organisatorische Vorbereitungen gerecht wird, heisst Notfunk.

Die Eigenschaften der verschiedenen Amateurfunkfrequenzen ermöglichen unterschiedliche Reichweiten in der Signalausbreitung. Damit lassen sich sowohl regional begrenzte als auch internationale Notfunkaktivitäten realisieren. Die Signalausbreitung ist auch abhängig von der Beschaffenheit der Umgebung einer Funkstelle (Dämpfung durch Berge, Vegetation, Bodenbeschaffenheit), dem Zustand der reflektierenden oder dämpfenden Atmosphärenschichten und der verwendeten Antennenart. Funkamateure sind im Umgang mit diesen Parametern meistens sehr erfahren. Sie können auch unter schwierigen oder sich ändernden Bedingungen erfolgreich Funkverbindungen herstellen und aufrecht erhalten.

Die Energieversorgung und die Beweglichkeit einer Funkstelle stellen weitere Herausforderungen im Bereich Notfunk dar. Im Einsatzfall steht möglicherweise das Stromnetz gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Hierzu werden im Notfunk praxiserprobte Konzepte eingesetzt, wie z.B. der energiesparende Aufbau und Betrieb einer Funkstelle unter Verwendung transportabler, effizienter Antennen, spezieller Akkus und Stromerzeuger.

Die Notwendigkeit des Notfunks ist vielen Funkamateuren durchaus bewusst. Ihnen ist die im Notfunk eingesetzte Technik oft sehr vertraut. Viele Funkamateure sind auch bereit, im Notfunk aktiv mitzuwirken. Jedoch ist es in der Vergangenheit in Deutschland nicht gelungen, den Notfunk praxisgerecht und organisatorisch erfolgreich umzusetzen.

Bis heute ist bei vielen Behörden und Hilfsorganisationen festzustellen, dass die Chancen und Möglichkeiten, die der Notfunk bietet, nicht erkannt werden. Vorbehalte und mangelndes Vertrauen in eine gedeihliche Zusammenarbeit machen das Verhältnis zwischen den BOS und dem Notfunk in Deutschland schwierig.

Dieses Verhältnis ist in vielen anderen Staaten ganz anders. Diesen Umstand in der Bundesrepublik Deutschland zu ändern, hat sich nun Notfunk Deutschland e.V. zur Aufgabe gemacht und bereits erste Erfolge erzielen können.

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Katastrophenschutz

Die Aufgabe des behördlichen Katastrophenschutzes ist der Schutz der Bevölkerung in Notlagen und vor den Auswirkungen einer Katastrophe. Dies geschieht durch vorbereitende Maßnahmen und durch Notfallmassnahmen wie z.B. Retten, Bergen und Versorgen.

Eine besondere Aufgabe hat dabei die Aufrechterhaltung der Kommunikationsinfrastruktur. Sie dient neben der Information der betroffenen Bevölkerung auch der Entgegennahme von Notrufen und insbesondere der Koordination von Notfallmaßnahmen. Hierzu stehen den Behörden und Hilfsorganisationen eine Vielzahl an Einsatzmitteln zur Verfügung - unter anderem auch der Notfunk.

Die Organisation des Katastrophenschutzes ist in der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe der Bundesländer. Die Maßnahmen zur Durchführung des Katastrophenschutzes werden aber hauptsächlich durch die Feuerwehren der Gemeinden, Städte und Landkreise und die verschiedenen Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD, ASB, DLRG usw.) realisiert. Dazu erhalten sie materielle bzw. finanzielle Unterstützung auch durch den Bund. Der Bund ist darüber hinaus Träger des Technischen Hilfswerks (THW), dessen Personal und Material den lokalen Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden kann. Auch die Bundeswehr ist in dieses Konzept mit einbezogen.

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Funkamateure

Laut Wikipedia stammt das Wort "Amateur" aus dem Französischen und bezeichnet eine Person, die eine Tätigkeit aus Liebhaberei ausübt, ohne Geld für seine Leistung zu erhalten. Nur darin unterscheidet sich der Amateur vom Profi. Der Begriff sagt wenig über die Sachkenntnis von Amateuren aus, die durchaus professionelles Niveau haben kann.

Funkamateure gibt es in allen Ländern, in denen der Amateurfunk durch die Behörden gestattet ist. Funkamateure haben bei diesen Behörden Fachprüfungen abgelegt und damit ihr Wissen über den korrekten Aufbau und Betrieb von Amateurfunkstellen nachgewiesen. Ein Funkamateur zeichnet sich durch sein weltweit eindeutiges Rufzeichen aus, welches ihm durch die regulierende Behörde zugewiesen wird. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.

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